IGITT! RECHTSTEXTE UND ABMAHNFALLEN FÜR WEBSEITEN

Mal ehrlich, niemand – ausgenommen vielleicht Anwälte und Juristen – beschäftigt sich doch wirklich gerne mit den immer wieder neuen rechtlichen Regelungen für Webseiten. Eine Datenschutz- und Impressumsseite hat inzwischen wohl wirklich jeder, die Texte dort nimmt man von hier und dort, je mehr drin steht, um so besser – meint man.

Wer kann es einem verdenken? Denn dieses staubtrockene und lästige Thema schiebt man nur allzu gern schnell beiseite. Nicht so leicht vertreiben lässt sich allerdings dieses mulmige Gefühl im Hinterkopf und mit Grausen denkt man an den Bekannten, der schon von einem Abmahnanwalt ein „nettes“ Schreiben bekommen hat. Fast jeder kennt wen oder zumindest kennt man wen, der wen kennt, der schon horrende Summen für nichts und wieder nichts zahlen musste.

In diesem Beitrag möchte ich ein Gefühl vermitteln, was man wirklich beachten muss. Ich beziehe mich dabei auf Einzelunternehmer, Handwerker und kleinere Firmen ohne Shop, denn hier gelten gesonderte, umfangreichere Regelungen, da weitaus mehr sensible Daten erfasst und verarbeitet werden. Wer „nur“ eine Firmenwebseite mit einem Kontaktformular betreibt, eventuell zu Facebook verlinkt, wer sich mit Google Analytics Statistiken anzeigen lässt und vielleicht noch einen Newsletter verschickt, der sollte jetzt weiter lesen.

Ab 26. Mai 2018 gelten EU-weit neue Regelungen bei der Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten, dies betrifft nicht nur die Verarbeitung von Kunden-, Nutzer- und Mitarbeiterdaten auf oder über die Webseite, sondern jegliche Datenerfassung. Somit ist auch wirklich jedes Unternehmen betroffen. Was die Webseite anbelangt, müssen zumindest die Datenschutztexte erneuert werden. Im folgenden ein Überblick in Bezug auf die Webseite Ihres Unternehmens. Wenn Sie die aufgeführten Punkte beachten, wird es Abmahnanwälten und Konkurrenten schwerer fallen Sie zu belangen. Wenn Sie keine Zeit haben sich mit dem Thema zu beschäftigen, dann können Sie auch mich mit der rechtlichen Pflege Ihrer Webseite* beauftragen. Weitere Informationen dazu finden Sie am Ende des Beitrags. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dann empfehle ich Ihnen allerdings eine Beratung durch einen Fachanwalt.

Grundlegende rechtliche Vorgaben für Webseiten – ein Überblick

IMPRESSUM

  • Das Impressum muss von allen Seiten leicht erreichbar sein und sollte nicht in einem Pop-up angezeigt werden
  • Pflichtangaben im Impressum: Name, Anschrift, Adresse, Rechtsform, Mailadresse und Telefonnummer;
    Wenn vorhanden AGBs; Streitbeilegungsinformationen (Ausnahme sind Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern) und ein funktionierender Link zum Online Streitbeilegungsverfahren mit Ihrer Mailadresse (Ausnahme: wenn Sie sich ausschließlich an gewerbliche Kunden wenden); Wenn vorhanden: Register und Registernummer, Umsatzsteuer-ID/Wirtschafts-ID (Steuernummer ist nicht nötig), berufsspezifische Angaben (z. B. Kammer, Berufsbezeichnung etc.), Angaben zur Aufsichtsbehörde, Verantwortlicher im Rahmen des Presserechts bei Einsatz von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten;

DATENSCHUTZ

  • Die Datenschutzseite muss von allen Seiten leicht erreichbar sein und getrennt vom Impressum aufrufbar sein
  • Im Datenschutz müssen sie u. a. auf folgende Themen eingehen: Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten, Hinweis zur Archivierung der Daten, zur Datensparsamkeit, Zweckbindung und (angemessenen) Datensicherheit, dem Recht auf Vergessenwerden (Recht auf Löschung); Weitere Themen: Cookies, Google-Analytics und Google AdSense, Datenerhebung durch diverse Software und Formulare, Newsletter und weitere Tools, die eine Einwilligungserlaubnis voraussetzen, Social Media;
    Hinweis: Disclamaier sind nach geltendem Recht ohne Wirkung. Die Haftung für eigene Inhalte und verlinkte Inhalte ist in §§ 7 ff. Telemediengesetz (TMG) geregelt und lässt sich nicht grundsätzlich einschränken. Wer Inhalte im Internet zur Verfügung stellt ist auch im vollem Umfang dafür verantwortlich.

NEWSLETTER

  • Nutzen Sie ein Double-Opt-in-Verfahren (der Kunde erhält eine Mail und muss dort auf einen Link klicken zur Bestätigung); Archivieren Sie die Einwilligungserklärung

URHEBER- UND PERSÖNLICHKEITSRECHT

  • Urheberrechtsverletzungen sind der häufigste Abmahngrund! Verwenden Sie daher nur Daten (Bildmaterial, Grafiken, Videos, Texte) aus eigenen oder gesicherten freien Quellen oder nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des (fremden) Urhebers und geben Sie diese Quellen nach Möglichkeit direkt am Ort der Einbindung mit an
  • Sind Personen auf Bildern abgelichtet, dann holen Sie sich vorher eine schriftliche Einwilligungserklärung
    (verwenden Sie ein dafür ein rechtssicheres Musterformular); archivieren Sie die Einwilligungen
  • Binden Sie Logos fremder Firmen auf Ihrer Webseite nur mit schriftlicher Einwilligungserklärung ein; Archivieren Sie die Einwilligungen

Die aufgeführten Punkte decken die wichtigsten Stolperfallen für kleinere Unternehmen ab, je nach Unternehmen können weiteren rechtlichen Regelungen relevant werden. Auch gilt es zu beachten, dass das geltende Recht laufend angepasst und erweitert wird, es also immer wieder neue Bestimmungen zu berücksichtigen gilt. Kleinere Unternehmen mit einer (Standard-)Webseite ohne Shop sind bei Beachtung der aufgeführten Punkte vor Abmahnungen zum jetzigen Zeitpunkt (Stand März 2018) jedoch recht gut geschützt. Eine Garantie kann es jedoch nur von einem Fachmann geben. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten!

Bestandteil meiner Leistungen im Bereich Webseitenerstellung ist auch die Erstellung einer DSGVOkonformen Datenschutzerklärung, verschlüsselter Kontaktformulare, der datenschutzkonformen Einbindung von Cookie-Consent-Tools oder korrekter Double-Opt-In-Prozesse bei Newslettern.

Damit Sie lange Freude an Ihrer Seite haben, biete ich ein Paket an, mit welchem ich Ihre Webseite technisch und rechtlich auf dem laufenden halten.

IHRE FRAGE(N) ZUR RECHTSSICHERHEIT VON WEBSEITEN AN MICH:


    *Bitte beachten Sie: Eine Haftung bei Schäden durch systembedingte Ausfälle oder illegale Eingriffe durch Dritte (z. B. Hackangriffe) wird von mir auch bei Buchung eines der beiden Pflege-Pakete NICHT übernommen. Eine Haftung bei Abmahnungen und daraus enstehenden Kosten bei Buchung des Pakets „Technische und rechtliche Pflege der Webseite“ wird NICHT übernommen.